Hünermann Iken

00Über HI

Wir beraten an der Schnittstelle von Prävention, Krisenbewältigung und Enforcement.

HÜNERMANN IKEN ist eine auf Compliance, Krisenmanagement und regulatorische Sondersituationen spezialisierte Rechtsanwaltsboutique mit Sitz in Frankfurt am Main. Wir beraten und vertreten nationale und internationale Unternehmen, Finanzinstitute sowie deren Leitungs- und Aufsichtsorgane.

Unsere Arbeit verbindet die forensische Erfahrung aus Jahrzehnten internationaler Großkanzleipraxis mit der operativen Kenntnis komplexer Finanz- und Konzernstrukturen aus der Inhouse-Führungsperspektive. Jedes Mandat wird von uns persönlich geführt. Damit profitieren Sie unmittelbar von der Expertise der Partner.

Blick über den Main auf die Frankfurter Skyline in der Abenddämmerung.

01Darum HI

Was für Sie den Unterschied macht

Wir kennen die Systeme von innen

Sie erhalten keine abstrakte Risikobewertung, sondern die Einschätzung von jemandem, der Kontroll- und Screening-Systeme selbst verantwortet hat — und weiß, was sich davon in Ihrem Haus tatsächlich umsetzen lässt.

Zugang, der Wege verkürzt

Belastbare Verbindungen zu Regulatoren, Ermittlungsbehörden und Prüfern helfen Ihnen genau dann, wenn es schnell gehen muss und formale Wege zu lange dauern.

Frei von Interessenkonflikten

Als spezialisierte Boutique sind wir nicht an die Konfliktlagen internationaler Großeinheiten gebunden. Wir können für Sie antreten, wo andere absagen müssen.

Sie sprechen mit den Entscheidern

Kein Leverage-Modell, keine Weitergabe an unerfahrene Associates. Wer uns mandatiert, arbeitet mit den Partnern — in der Strategie wie im Termin bei der Behörde.

02Ihr Team

Die persönliche Betreuung unserer Mandate steht bei uns im Vordergrund. Dafür stehen wir mit unserem Namen.

HÜNERMANN IKEN ist eine hochspezialisierte Boutique, geführt und operativ geleitet von den Namenspartnern persönlich. Wir arbeiten ohne Leverage-Modell: Strategie, Krisenstab und Behördentermine liegen bei den Partnern selbst. Damit greifen Sie unmittelbar auf deren Erfahrung zurück.

Porträt von Rolf Hünermann, Rechtsanwalt und Partner

Rolf Hünermann

Rechtsanwalt · Partner

Corporate Governance · Interne Ermittlungen · Hinweisgebersysteme · ESG-Governance · M&A

Mandanten holen Rolf Hünermann, wenn im Vorstand oder Aufsichtsrat Entscheidungen unter Haftungsdruck getroffen werden müssen. Er berät seit über zwei Jahrzehnten Unternehmen und Führungsgremien in Fragen der Corporate Governance, der Compliance und bei M&A-Transaktionen.

Vor der Gründung von HÜNERMANN IKEN war er über viele Jahre Partner und Managing Partner in den Frankfurter Büros führender internationaler US- und Magic-Circle-Kanzleien. Er verfügt über herausragende Erfahrung in der Durchführung interner Ermittlungen sowie in der Beratung zu ESG-Governance und Hinweisgebersystemen. Seit Jahren wird er kontinuierlich in renommierten Rankings geführt, unter anderem bei Best Lawyers für Corporate Governance und Compliance sowie für Litigation.

rh@hi-comply.de +49 151 12542604

Porträt von Dr. Jan-Gerrit Iken, Rechtsanwalt und Partner

Dr. Jan-Gerrit Iken

Rechtsanwalt · Partner

Financial Crime · Geldwäscheprävention · Sanktionen · KYC und KYB · RegTech

Wenn Aufsicht oder Ermittlungsbehörden Fragen zur Geldwäscheprävention stellen, kennt Dr. Jan-Gerrit Iken die Antwort aus beiden Perspektiven: der des Beraters und der des Verantwortlichen. Er zählt zu den profiliertesten Experten für Financial Crime, Geldwäscheprävention und Sanktionen in Europa.

Er war Global Head of Monitoring & Screening und Deputy Group AML Officer bei der Deutschen Bank, Deputy Chief Compliance Officer und Global Head of Financial Crime bei der Commerzbank. Als Head of Group Compliance, Security & Forensics leitete er Krisen- und Sanierungssituationen bei internationalen Instituten, unter anderem bei der Hypo Alpe Adria. Über Innovationsplattformen treibt er den Einsatz von Legal- und RegTech voran, um KYC- und KYB-Anforderungen skalierbar und rechtssicher zu lösen. Er ist Mitgründer der AFCA Germany, der öffentlich-privaten Allianz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland.

jgi@hi-comply.de +49 176 66809581

03Unsere Expertise

Wobei wir Sie unterstützen

Öffnen Sie den Bereich, der Ihrer Lage am nächsten kommt.

Crisis Response

Management von Compliance-Krisen und Störfällen

In den ersten Stunden nach einer Durchsuchung, einem Cyber-Vorfall oder einem Geldwäscheverdacht entscheidet sich, wie teuer der Fall wird. Wir übernehmen die Steuerung, damit Ihre Geschäftsleitung handlungsfähig bleibt — und damit nichts gesagt oder herausgegeben wird, das später gegen Sie verwendet wird.

Ad-hoc-Krisenstab
Sofortige rechtliche und strategische Absicherung der Geschäftsleitung.
Behördenmanagement
Steuerung der Kommunikation mit Staatsanwaltschaften, BaFin und internationalen Regulatoren.
Investigations

Interne Untersuchungen und Enforcement

Sie müssen wissen, was tatsächlich passiert ist: belastbar, diskret und so dokumentiert, dass das Ergebnis vor Behörden Bestand hat. Wir klären den Sachverhalt auf — und vertreten ihn anschließend gegenüber Staatsanwaltschaft und Aufsicht.

Untersuchungen
Maßgeschneiderte interne Ermittlungen unter Wahrung höchster Diskretion und methodischer Präzision.
Verteidigung und Durchsetzung
Vertretung in Enforcement-Verfahren, Abwehr von Sanktionen und Bußgeldern.
Counterparty Risk

Gegenparteien-Risiko und Advanced Due Diligence

Ob Sie einen Geschäftspartner aufnehmen, behalten oder trennen müssen, hängt an Fakten, die selten offen liegen. Wir schaffen die Entscheidungsgrundlage und gestalten Verträge so, dass Ausfall-, Reputations- und Sanktionsrisiken nicht bei Ihnen hängen bleiben.

Counterparty Risk
Analyse und rechtliche Strukturierung von Verträgen zur Minimierung von Ausfall-, Reputations- und Sanktionsrisiken.
Deep-Dive Due Diligence
Risikobasierte Prüfungen bei M&A-Transaktionen, Joint Ventures und strategischen Partnerschaften — Financial Crime, ESG, LkSG.
Monitorships

Monitorships und Sonderbeauftragte

Ein Monitor oder Sonderbeauftragter im Haus verändert den Arbeitsalltag über Monate. Wir kennen diese Verfahren aus der operativen Umsetzung wie aus der rechtlichen Begleitung und richten sie so ein, dass die Auflagen erfüllt werden, ohne Ihren Betrieb zu lähmen.

Begleitung von Mandaten
Vorbereitung und Begleitung von Unternehmen, die mit einem staatlich eingesetzten Monitor (etwa US-Behörden) oder einem Sonderbeauftragten (etwa BaFin) konfrontiert sind.
Eigenes Mandat
Tätigkeit als unabhängige Gutachter zur Wiederherstellung regulatorischen Vertrauens.
Compliance-Architektur

Aufbau und Optimierung von Compliance-Management-Systemen

Sie brauchen ein System, das im Prüfungsfall trägt — kein Regelwerk, das nur gut aussieht. Wir bauen es auf oder bringen Ihr bestehendes auf einen Stand, den Aufsicht und Abschlussprüfer akzeptieren.

Neuaufbau
Gefährdungs- und Risikoanalyse, Kontroll- und Governance-Konzept, Rollen und Verantwortlichkeiten, Richtlinienwerk, Schulungsarchitektur und Berichtswege — zugeschnitten auf Geschäftsmodell und Aufsichtsumfeld.
Weiterentwicklung und Wirksamkeit
Reifegradbestimmung, Schließen von Kontrolllücken und Vorbereitung von Wirksamkeitsprüfungen, etwa nach IDW PS 980, einschließlich der Dokumentation gegenüber Aufsicht und Abschlussprüfer.
Policies & Operating Model

Richtlinienwerk und Target Operating Model

Zwischen der regulatorischen Anforderung und dem Handeln Ihrer Mitarbeiter stehen zwei Dinge: eine verständliche Anweisung und eine Organisation, die sie leisten kann. Beides gestalten wir gemeinsam mit Ihren Fachbereichen, nicht am Schreibtisch vorbei.

Policy Framework
Aufbau einer klaren Hierarchie aus Konzernrichtlinie, Standard und Verfahrensanweisung — mit eindeutigem Ownership, Freigabe- und Review-Zyklen, Versionierung, Attestierung und einem Nachweis, welche Regelung welche aufsichtliche Anforderung abdeckt.
Procedures
Übersetzung in belastbare Arbeitsanweisungen und Kontrollbeschreibungen: wer prüft was, in welcher Reihenfolge, mit welchem Ermessensspielraum, mit welcher Dokumentation und mit welcher Eskalation.
Target Operating Model
Aufbau- und Ablauforganisation der Compliance-Funktion: Abgrenzung von First und Second Line, Rollen und Schnittstellen, Standort- und Kapazitätsmodell einschließlich Near- und Offshoring, Gremienstruktur, Berichtswege und Steuerungskennzahlen.
Weg zum Zielbild
Bestandsaufnahme, Lückenanalyse und ein Umsetzungsplan, der Zwischenstände definiert — damit das Zielbild nicht Papier bleibt, sondern in Etappen nachweisbar erreicht wird.
Technologie

Einsatz von Technologie und Digitalisierung der Compliance

Die Anforderungen wachsen schneller als Ihr Budget. Auflösen lässt sich das nur mit Technologie, die der Prüfung standhält. Wir verbinden die rechtliche Anforderung mit der Kenntnis der Systeme, die sie erfüllen sollen — aus eigener operativer Verantwortung im Großkonzern.

Digitalisierung von Compliance-Prozessen
Aufnahme und Neuschnitt manueller Abläufe, Ablösung von Medienbrüchen, Automatisierung wiederkehrender Prüfschritte in Onboarding, Bestandspflege und Berichtswesen — mit durchgängiger, prüfungsfester Dokumentation.
Auswahl und Validierung von Lösungen
Anforderungsdefinition, Marktsichtung und Auswahl von RegTech-Anwendungen für KYC, KYB, Sanktions- und PEP-Screening, Transaktionsmonitoring und Adverse-Media-Recherche; anschließend Validierung von Regelwerken, Schwellenwerten und Trefferquoten — einschließlich Tuning und Nachweis gegenüber der Aufsicht.
Daten als Grundlage
Datenqualität, Registeranbindung und Beteiligungsdaten bis zum wirtschaftlich Berechtigten sind die Voraussetzung jeder Automatisierung. Wir prüfen Herkunft, Aktualität und Belegbarkeit der Datenbasis, bevor Entscheidungen darauf gestützt werden.
KI in Kontrollprozessen
Rechtsrahmen, Governance und Nachvollziehbarkeit beim Einsatz künstlicher Intelligenz — Zweckbindung und Datenschutz, Modell- und Ergebnisdokumentation, menschliche Letztentscheidung sowie die Frage, wie sich ein KI-gestütztes Ergebnis im Verfahren belegen lässt.
Auslagerung und Betrieb
Vertragliche und aufsichtsrechtliche Gestaltung des Einsatzes externer Anbieter, Weisungs- und Prüfrechte, Ausstiegsszenarien und die Verantwortung, die trotz Auslagerung im Haus verbleibt.
Remediation

Nachbesserung nach Störfällen und behördlichen Feststellungen

Nach einer aufsichtlichen Feststellung zählt nicht die Absichtserklärung, sondern der Nachweis, dass der Mangel wirklich beseitigt ist. Wir haben solche Programme in großen Instituten selbst verantwortet und führen sie von der Ursachenanalyse bis zum Abschlussnachweis.

Ursachenanalyse und Maßnahmenplan
Root-Cause-Analyse über Prozess, Kontrolle, System und Kultur hinweg; daraus ein priorisierter, gegenüber Behörden belastbarer Maßnahmenplan mit Fristen und Verantwortlichkeiten.
Aufarbeitung von Altbeständen
Rückschau-Analysen und Bestandsbereinigung in großem Maßstab — KYC-Remediation ganzer Kundenportfolien, Transaktions-Lookbacks, Nacharbeitung unterlassener Verdachtsmeldungen, Aufarbeitung von Screening- und Datenqualitätsmängeln.
Programmsteuerung
Governance eines mehrjährigen Remediation-Programms: Ressourcen- und Dienstleistersteuerung, Qualitätssicherung, Fortschrittsberichterstattung an Vorstand, Aufsichtsrat und Aufsicht.
Abschluss und Nachweis
Nachweis der nachhaltigen Wirksamkeit gegenüber BaFin, Sonderbeauftragten oder Monitor — einschließlich der Frage, wann ein Programm beendet werden kann und was danach im Regelbetrieb bleibt.
Regulatory Change

Beratung zu neuen Gesetzesvorhaben

Sie wollen wissen, was neue Vorgaben für Ihr Haus konkret bedeuten — nicht, was im Amtsblatt steht. Wir übersetzen Gesetzesvorhaben in Betroffenheit, Aufwand und einen Fahrplan, den Sie im Vorstand vertreten können.

EU-Geldwäscheverordnung
Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst weite Teile des GwG ab; flankiert von der sechsten Geldwäscherichtlinie und der neuen EU-Aufsichtsbehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main, die ab 2028 die direkte Aufsicht über ausgewählte Hochrisiko-Institute übernimmt. Wir bewerten Betroffenheit, Regelungslücken und Anpassungsbedarf in Sorgfaltspflichten, Screening und Dokumentation.
EU-Antikorruptionsrichtlinie
Die im Mai 2026 in Kraft getretene Richtlinie harmonisiert die Korruptionstatbestände und die Sanktionierung; die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre zur Umsetzung. Für Unternehmen rückt damit das wirksame Compliance-Management-System in den Mittelpunkt der Haftungsfrage. Wir prüfen Richtlinien, Geschäftspartnerkontrollen und Schulungskonzepte auf den neuen Maßstab.
Weitere Vorhaben
Laufende Beobachtung angrenzender Regelungswerke — Sanktionsrecht, Lieferkette, ESG-Berichterstattung — und deren Zusammenspiel mit bestehenden Kontrollsystemen.
Ombudsstelle & Trainings

Externer Ombudsmann, Trainings und Sounding Board

Manchmal braucht es eine Instanz außerhalb des Hauses: für Hinweise, die intern nicht ankommen, für eine vertrauliche Zweitmeinung und für Schulungen, die nicht bei Merksätzen stehen bleiben.

Externer Ombudsmann
Übernahme der Ombudsfunktion und Betrieb der internen Meldestelle als Dritter im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes — anwaltlich vertraulich, mit klarer Eskalations- und Dokumentationslinie.
Trainings für Führungskräfte
Zugeschnittene Schulungen für Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Compliance-Funktionen — an realen Fallkonstellationen statt an Merksätzen, einschließlich Krisenübungen und Durchsuchungssimulationen.
Sounding Board
Vertrauliche Zweitmeinung für Compliance-Verantwortliche und Geldwäschebeauftragte: ein Gesprächspartner, der die Rolle aus eigener Erfahrung kennt, bei Grundsatzfragen, Eskalationen und Ressourcenentscheidungen.
Interim Management

Besetzung von Schlüsselfunktionen auf Zeit

Ist eine Schlüsselfunktion unbesetzt, füllen wir sie übergangsweise selbst aus — in der Rolle, mit Weisungsbefugnis und Berichtspflicht, nicht beratend von außen.

Funktionen
Geldwäschebeauftragter und Stellvertretung, Compliance-Beauftragter, Leitung Financial Crime, Leitung Compliance oder Sicherheit — einschließlich der aufsichtlichen Anzeige- und Eignungsanforderungen.
Sondersituationen
Leitung eines Remediation-Programms, Integration nach Zukauf oder Abspaltung, Stabilisierung nach einem Störfall, Begleitung einer Sanierung.
Aufbau und Übergabe
Das Mandat endet planmäßig: Wir dokumentieren Prozesse und Entscheidungen, arbeiten die dauerhafte Besetzung ein und übergeben nachvollziehbar.
Rollenklarheit
Vor Übernahme klären wir Rollenabgrenzung, Haftung und mögliche Interessenkonflikte, damit die operative Funktion mit dem anwaltlichen Berufsrecht vereinbar bleibt.

04Mandanten

Für wen wir arbeiten

Unsere Mandanten stehen unter Aufsicht, unter Zeitdruck oder unter Beobachtung — oft unter allen drei zugleich. Wir arbeiten für Unternehmen und Institute sowie unmittelbar für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte, die persönlich in der Verantwortung stehen.

Finanzsektor

Großbanken, Privatbanken, Asset Manager, Zahlungsdienstleister und FinTechs, die sich gegenüber BaFin, EZB und Bundesbank erklären müssen. Hier kennen wir nicht nur die Anforderung, sondern auch den Prüfer, der sie beurteilt.

Nicht-Finanzsektor

Nationale und globale Industrie- und Handelsunternehmen, Automotive-Zulieferer und Konsumgüterhersteller mit vielschichtigen Governance- und Lieferkettenanforderungen — bis in die Kontrolle einzelner Geschäftspartner hinein.

Organe persönlich

Mitglieder von Vorständen, Geschäftsführungen und Aufsichtsräten, die eigene Haftungsrisiken tragen und einen Berater brauchen, der zwischen Unternehmens- und Eigeninteresse klar unterscheidet.

05Netzwerk

Verbindungen, die Ihnen zugutekommen

Regulatorische Sondersituationen lassen sich selten allein juristisch lösen. Damit Sie nicht mehrere Dienstleister koordinieren müssen, arbeiten wir mit Technologieanbietern und Prüfern strukturiert zusammen.

Legalian

Technologiepartner

Compliance-Plattform mit direktem Zugang zu Handels- und Transparenzregistern weltweit. Legalian ermöglicht ein laufendes Monitoring Ihres Mandanten- oder Kundenbestands über fragmentierte Register aller relevanten Jurisdiktionen, umfangreiche Sanktionslisten und verschachtelte Beteiligungsketten hinweg, gebündelt in einem Portal mit transparenter Datenbasis — von der KYC-Engine über Sanktions- und PEP-Screening bis zu Enhanced Due Diligence und laufender Überwachung. legalian.io

Regbyrd

Technologiepartner

KI-gestützte Compliance für Banken, Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften sowie für Unternehmen des Nicht-Finanzsektors: IDD- und EDD-Berichte, KYC und Sanktionsscreening in Stunden statt Wochen. Für Unternehmen ist das vor allem in der Third-Party-Compliance relevant — bei der Prüfung von Lieferanten, Vertriebsmittlern, Beratern und Joint-Venture-Partnern nach LkSG, Sanktionsrecht und Antikorruptionsvorgaben. Über das Deep Research Investigation Tool entsteht daraus ein Business-Intelligence-Profil der Gegenpartei: Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse, wirtschaftlich Berechtigte, Sanktions- und PEP-Bezüge, negative Presse und Verfahren, verdichtet zu einer risikobewerteten Entscheidungsgrundlage. regbyrd.com

Behörden, Prüfer, Kanzleien

Berufliches Netzwerk

Belastbare Verbindungen zu nationalen und internationalen Regulatoren und Ermittlungsbehörden, zu Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und forensischen Dienstleistern sowie zu befreundeten Kanzleien in den relevanten Jurisdiktionen.

06Aktuelles

Beiträge, Vorträge und Auszeichnungen

Wir äußern uns gern zu regulatorischen Entwicklungen, zur Aufsichtspraxis und zu Fragen der Financial-Crime-Bekämpfung. Zu laufenden oder abgeschlossenen Mandaten geben wir keine Auskunft — auch nicht bestätigend.

Auszeichnung

JUVE

Rolf Hünermann wird seit 2012 von JUVE als führender Name im Bereich Interne Untersuchungen / Compliance genannt.

Auszeichnung

Best Lawyers

Rolf Hünermann wird seit 2014 durchgehend in den Bereichen Corporate Governance und Compliance, Litigation sowie Mergers & Acquisitions geführt.

Veröffentlichung

JUVE Rechtsmarkt

JUVE berichtet über die Beteiligung von Dr. Jan-Gerrit Iken an Legalian, einem Technologiepartner für Compliance- und AML-Lösungen.

07Kontakt

Lernen Sie uns kennen.

Jedes Mandat beginnt bei uns mit einem ersten, vertraulichen und unverbindlichen Gespräch — mit den Partnern persönlich. Darin sehen wir uns gemeinsam mit Ihnen die Ausgangslage an, prüfen kurzfristig, ob und wie wir Sie unterstützen können, und melden uns mit einer ersten Einschätzung zum weiteren Vorgehen zurück. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung.